Häufige Fragen an die Kundenbetreuung


Was muss ich bei einem Wohnungswechsel beachten?

Bei einem Wohnungswechsel sollten Sie unbedingt an die Kündigungsfrist von 14 Tagen denken und diese einhalten.
Die neue Wohnung sollten Sie mit dem Nutzungsbeginn anmelden. Dies ist besonders wichtig, falls es zu Überschneidungen kommt zwischen der Kündigung der alten Wohnung und dem Bezug der neuen Wohnung.


Wo melde ich meine Gasanlage an?

Im Kundenbüro der Stadtwerke Görlitz AG.


Wann wird eine Leitungsauskunft benötigt?

Bei Neubau oder Umbau eines Gebäudes und bei Schachtarbeiten.


Welche Tarife sind bei der Stadtwerke Görlitz AG am günstigsten?

Die günstigste Einstufung richtet sich nach Ihrem Verbrauch. Daher sollten Sie sich im Kundenbüro der Stadtwerke eine Vergleichsrechnung erstellen lassen. Die Vergleichsrechnung ist selbstverständlich kostenlos.


Wie wird der anteilige Grundpreis berechnet?

Die bei der Berechnung zugrundegelegte Formel lautet:
(Grundpreis X Anzahl der zu berechnenden Tage) : 365 Tage


Wie werden die Abschläge / Teilbeträge für den kommenden Abrechnungszeitraum ermittelt?

Für die Teilbetragsberechnung wird ein Verbrauch über die Wichtungstabellen für den Zeitraum von der letzten Ablesung bis zum Monatsende der folgenden Ablesung errechnet.
Der Verbrauch wird also nicht für ein Jahr bestimmt, sondern zu dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag laut Abrechnungsbereich wieder in einer Jahresabrechnung abgerechnet wird.
Der so ermittelte Verbrauch wird mit den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisen bewertet. Grundpreise werden für die Anzahl der Tage berechnet.
Die Summe der Erlöse wird durch 10 Teilbeträge geteilt, (in einem Jahr werden 10 Abschläge fällig, nicht 12).