Bekanntgabe der Gasversorgung Görlitz GmbH
Die Gasversorgung Görlitz GmbH (GVG) ist als Netzbetreiber verpflichtet, ab dem 08. November 2006 nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01. November 2006 (BGBI I S. 2485) jedermann in Niederdruck an ihr Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Gasversorgung Görlitz GmbH sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12. Juli 2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind, sowie für alle am 8. November 2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen.
Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sowie Technischen Anschlussbedingungen liegen im Kundenbüro, Demianiplatz 23, in 02826 Görlitz aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.
Ergänzende Bedingungen der Gasversorgung Görlitz GmbH (GVG)
Ergänzende Bedingungen der Gasversorgung Görlitz GmbH (GVG) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)
Gültig ab 01.04.2007
Preisblatt der Gasversorgung Görlitz GmbH (GVG) zu den Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Gültig ab 01.04.2007
