Einspeisung

Hierbei unterscheidet man nach der Art der Erzeugung:

EEG – Erneuerbare Energien Gesetz

Am 1. August 2004 trat das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich in Kraft, dies geschah im Interesse von Klima- und Umweltschutz sowie einer nachhaltigen Energieversorgung. In diesem Gesetz wird der Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen auf der Basis regenerative Energiequellen sowie die Abnahme und Vergütung von Strom aus diesen Anlagen geregelt. Insbesondere Wasser- und Windkraft, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder Biomasse werden als regenerative Energiequellen berücksichtigt.

Zuletzt geändert am 25. Oktober 2008 mit Inkrafttreten am 1. Januar 2009

KWKG – Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Das Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung trat am 1.April 2002 in Kraft. Hierin wird die Abnahme und Vergütung von „Kraft-Wärme-Kopplungsstrom“ aus Kraftwerken, die mit Stein- oder Braunkohle, Abfall, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden, geregelt.


Zuletzt geändert am 25. Oktober 2008.