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Bekanntgabe der Stadtwerke Görlitz AG

Seit 2006 müssen die Stadtwerke Görlitz AG nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01. November 2006 (BGBl I S. 2477) jedermann an ihr Niederspannungsnetz anschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Elektroenergie in Niederspannung gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Görlitz AG sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen. Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVB EltV begründet worden sind, sowie für alle am 08. November 2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität in Niederspannung nutzen. Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sowie die Technischen Anschlussbedingungen liegen im Kundenbüro der Stadtwerke Görlitz AG, Demianiplatz 23, in 02826 Görlitz aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Görlitz AG (SWG) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung-NAV)

Stand: Februar 2017

Die Änderung der Ergänzenden Bedingungen mit zugehörigen Preisblättern ist gültig ab 01.02.2017.