Bekanntgabe der Stadtwerke Görlitz AG (SWG)
Die Stadtwerke Görlitz AG (SWG) ist als Netzbetreiber verpflichtet, ab dem 8. November 2006 nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01. November 2006 (BGBl I S. 2477) jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Elektroenergie in Niederspannung zu gestatten.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Görlitz AG sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12. 07. 2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVB EltV begründet worden sind, sowie für alle am 08. November 2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität in Niederspannung nutzen.
Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sowie die Technischen Anschlussbedingungen liegen im Kundenbüro der Stadtwerke Görlitz AG, Demianiplatz 23, in 02826 Görlitz aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.
