Trinkwasserpreise gültig ab 01.06.2011
1. Grundpreis
Der Grundpreis wird in Abhänigigkeit von der Größe des Trinkwasserzählers/ Nenndurchfluss und bei Zählern Qn 2,5 und Qn 6 in Ahgängigkeit des abgenommenen Trinkwasserverbrauches pro Jahr berechnet:
Grundpreis in € / Monat
2. Mengenpreis Trinkwasser
Für die entnommene Wassermenge beträgt der Mengenpreis:
Tarifreglung für Trinkwasser bestätigt durch Beschluss STR/0403/09-14 des Stadtrates vom 26.05.2011 gültig ab 01.06.2011.
Das Entgelt wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich um die
Umsatzsteuer (z. Zt. 7% im Trinkwasser) zum Rechnungsbetrag.


