Stromnetz

Der Strommarkt in Deutschland ist grundsätzlich für jedermann offen.
Der Kunde ist in der Wahl seines Stromlieferers frei.

Es besteht eine gesetzlich geregelte Durchleitungspflicht, das heißt, die Eigentümer der Stromnetze gewähren den Zugang aller Lieferanten zu den an ihr Netz angeschlossenen Kunden.

Das Energie Wirtschaftsgesetz fordert zur Sicherung des Netzzugangs Dritter die Trennung von Netzbetrieb und Stromlieferung.

Zur Versorgung ihrer Kunden mit Elektroenergie betreiben die Stadtwerke Görlitz AG ein umfangreiches Mittel- und Niederspannungsnetz mit den dazugehörigen Schalt- und Umspannanlagen, Mittel- und Niederspannungsleitungen sowie den dazugehörigen Netzanschlüssen. Die Einspeisung in das Mittelspannungsnetz vom vorgelagerten Verteilnetzbetreiber erfolgt in zwei Umspannwerken.

Gemäss den Vorgaben des Energie Wirtschaftsgesetz (EnWG) wird der Netzbetrieb getrennt vom Stromvertrieb betrachtet.

Nähere Informationen und Daten zum Verteilungsnetz, zum Netzzugang, zur Netznutzung sowie zur Einspeisung in das Verteilungsnetz finden Sie unter der Hauptrubrik Netz auf der Startseite.