
Technische Anschlussbedingungen der Stadtwerke Görlitz AG (zu §§ 19, 17 EnWG, § 20 NAV)
Die Stadtwerke Görlitz AG ist nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden sowie Verbindungs- und Direktleitungen technische Mindestanforderung an deren Auslegung und Betrieb festzulegen sowie zu veröffentlichen.
Um die technische Sicherheit des Verteilungsnetzes zu gewährleisten, sind Anschlüsse an das Netz von der SWG AG nur unter Einhaltung dieser technischen Mindestanforderungen zulässig, insbesondere wenn kein Netzanschlussvertrag abgeschlossen wurde, in dem technische Mindestanforderungen anschlusskonkret benannt wurden.
Darüber hinaus ist die SWG AG nach Maßgabe von § 20 NAV berechtigt, für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie den Betrieb der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers bzw. Anschlussnutzers einschließlich der Eigenanlage festzulegen.
Die technischen Mindestanforderungen nach § 19 EnWG sowie die technischen Anschlussbedingungen nach § 20 NAV sind zusammengefasst in den Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Görlitz AG. Diese entsprechen den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der einschlägigen DIN EN-Normen, VDE-Bestimmungen und den technischen Anschlussbedingungen (TAB, BDEW Stand 2023).
Für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung gelten insbesondere
Technischen Anschlussbedingungen:
- Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (2023; Version 2.0 mit Regelungen zum Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14 a EnWG)
- Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (2023)
- Ergänzung zur TAB 2023 - Technische Richtlinie Direkt- und Wandlermessungen im Niederspannungsnetz
- Ergänzungen zur TAB 2023 - Plombenverschlüsse, Art der Befestigung der Messeinrichtung im Niederspannungsnetz
- Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
- Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
- Technische Richtlinie zur Fernwirkerschließung von Übergabestationen
- Zusätzliche Spezifikationen zur Fernwirkerschließung von Übergabestationen
- Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und Anschlussnutzung in Mittelspannung (AB Netzanschluss und Anschlussnutzung MS)
VDE-Anwendungsregeln:
- VDE-AR-N 4100 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)
- VDE-AR-N 4105 Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- VDE-AR-N 4110 Technische Regeln für den Anschluss an Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)
- VDE-AR-N 4400 Messwesen Strom (Metering Code)
Technische Mindestanforderungen:
- Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach § 9 EEG und § 13a EnWG finden Sie hier.
- Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und den Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (sVE) nach § 14a EnWG
- Datenblatt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (sVE) nach §14a EnWG
- Unterbrechungs- und Steuerzeiten für Bestandsanlagen (vor dem 31.12.2023)
- Technische Mindestanforderungen für den Anschluss von festinstallierten Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge an das Niederspannungsnetz