Netz
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Stromnetz

Der Strommarkt in Deutschland ist grundsätzlich für jedermann offen, somit hat jeder Kunde die Wahl seinen Stromlieferanten frei zu wählen. Für Netzbetreiber besteht deswegen eine gesetzlich geregelte Durchleitungspflicht, das heißt, die Eigentümer der Stromnetze gewähren allen Lieferanten den Zugang in ihr Netz.

Zur Versorgung ihrer Kunden betreibt die Stadtwerke Görlitz AG ein umfangreiches Mittel- und Niederspannungsnetz mit den dazugehörigen Schalt- und Umspannanlagen, Mittel- und Niederspannungsleitungen sowie den dazugehörigen Netzanschlüssen. Die Einspeisung in das Netz erfolgt über zwei Umspannwerke aus dem vorgelagerten Netz und über im Netzgebiet verteilte dezentrale Stromerzeugungsanlagen.

Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) existiert eine Trennung von Netzbetrieb und Stromvertrieb.

Nähere Informationen und Daten zum Verteilungsnetz, zum Netzzugang, zur Netznutzung sowie zur Einspeisung in das Verteilungsnetz finden Sie in der Rubrik Veröffentlichungspflichten.

AKTUELL: Strom-/ Gas- und Wärmepreisbremsen

Um die Belastungen der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. 

Die Stadtwerke Görlitz AG und Gasversorgung Görlitz GmbH werden die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme für den Großteil ihrer Kunden fristgerecht umsetzen.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. 

Wir werden unsere Kundinnen und Kunden bis voraussichtlich Ende März mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Was müssen Sie tun?

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, dann müssen Sie nichts tun. Wir werden den monatlichen staatlichen Entlastungsbetrag automatisch mit Ihrem Abschlag verrechnen. Aufgrund der Programmierung kann es sein, dass im März Ihr Abschlag etwas später abgebucht wird. 

Zahlen Sie Ihren Abschlag monatlich Bar oder per Überweisung, dann bitten wir Sie den März-Abschlag zunächst normal zu bezahlen, bis Sie unser Schreiben mit Ihrem konkretem Entlastungsbetrag bekommen haben, voraussichtlich Mitte / Ende März. Es geht Ihnen kein Geld verloren! Eventuell zu hoch bezahlte Abschläge werden spätestens mit der Jahresrechnung berücksichtigt und gutgeschrieben.

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