Familie an einem Solarpanel.

Stromerzeugungsanlagen

Historisch gewachsene Energieversorgungssysteme lieferten den Strom für die Haushalte aus Großkraftwerken über Übertragungsnetze und den Verteilnetzen. Mit dem fortschreitenden Bewusstsein natürliche Ressourcen zu schonen, werden neue Technologien zur Energieerzeugung genutzt. Heute schon wird die Energie da erzeugt, wo sie auch verbraucht wird. Dies nennen wir dezentrale Energieerzeugung.
Im Verteilungsnetz der Stadtwerke Görlitz AG befinden sich bereits eine Vielzahl dieser Anlagen. Diese Anlagen erzeugen elektrische Energie aus erneuerbaren Energien oder im Rahmen von Kraft-Wärme-Kopplung.

Das Erneuerbare Energien Gesetz regelt dabei die nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung. Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz regelt dabei die Energierzeugung aus KWK-Anlagen.

Beschränkte Einspeisekapazität

Aufgrund eines Engpasses in Einspeiserichtung im vorgelagerten Übertragungsnetz der 50 Hertz Transmission GmbH gelten derzeit im Verteilungsnetz der Stadtwerke Görlitz AG folgende Leitlinien für den Anschluss von Erzeugungsanlagen oder Speichern:

Neuanschluss von Erzeugungsanlagen oder Speichern

  • Maximale installierte Leistung <= 500 kW
  • Begrenzung der Einspeiseleistung in das Netz auf PAV,E<=270 kW

Erweiterung bestehender Erzeugungsanlagen oder Speichern hinter ihrem Netzanschlusspunkt (Überbauung) 

  • Keine Veränderung der vertraglich vereinbarten Einspeiseleistung (PAV,E)
  • Die Überbauung von Bestandsanlagen > 250 kW wird auf den Faktor 2 der vertraglich vereinbarten Leistung begrenzt.
  • Die Überbauung von Bestandsanlagen <= 250 kW wird auf eine installierte Leistung Pinst <= 500 kW begrenzt.

Eine Nulleinspeisung PAV,E = 0 im Sinne Eigenverbrauch in Bezugskundenanlagen ist möglich, wobei die installierte Erzeugungsleistung Pinst nicht das 2-fache der maximalen Bezugsleistung überschreiten soll.

Die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Einspeiseleistung PAV,E ist gemäß den Anforderungen der VDE AR N 4105 und 4110 und des FNN-Hinweises „PAV,E-Überwachung bei Anschlüssen am MS- & HS-Netz“ mittels technischer Einrichtungen einschließlich PAV,E-Schutz sicherzustellen.

Die Vorgabe der Leistungsobergrenze für die Einspeisung (PAV,E ≤ 270 kW) wird auch für Batteriespeicher an, die aus dem Verteilernetz beziehen und einspeisen, angewendet.

Die Einschränkungen betreffen den Zeitraum bis zum Abschluss der notwendigen und für den Netzbetreiber wirtschaftlich zumutbaren Netzausbaumaßnahmen bzw. der Aufzeigung anderer Möglichkeiten und Bedingungen für einen zwischenzeitlichen Anschluss.

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