Privatkunden
Privatkunden

Unser Kundenmagazin: Die SWG.Inform

Zweimal im Jahr veröffentlichen wir unser Kundenmagazin SWG|Inform. Es bietet Ihnen eine Vielfalt an Informationen und Neuigkeiten rund um die Themen Energie, Wasser und Umwelt, sowie interessante Beiträge zu aktuellen Themen der Stadtwerke Görlitz AG.

Sie möchten das Kundenmagazin per E-Mail erhalten?

Hier können Sie unser Kundenmagazin SWG.Inform ganz bequem am Bildschirm lesen und speichern.

Sie möchten das Kundenmagazin per E-Mail erhalten? Dann melden Sie sich bitte hier an: Anmeldung digitales Kundenmagazin
 

Ausgabe 1/2022:
Welche ist die Energie der Zukunft?

Ausgabe 2/2021:
Digitalisierung ja! Aber mit lokalem Partner.

Ausgabe 1/2020:
Wir sind auch in Krisenzeiten für Sie da

Ausgabe 1/2017:
Unser Trinkwasser: Kostbar und unverzichtbar

Ausgabe 1/2016:
25 Jahre Stadtwerke Görlitz AG

Ausgabe 2/2015:
Lokale Energieversorgung

Ausgabe 1/2015:
Spannende Laborwelt

Ausgabe 2/2014:
Weihnachtsbeleuchtung

Ausgabe 1/2014:
Im Blickpunkt: Die Görlitzer Straßenbahn

Ausgabe 2/2013:
Die Görlitzer Unterwelt

Ausgabe 1/2013:
Energieversorgung der Zukunft

Ausgabe 2/2012:
Trinkwasser

 

 

Ausgabe 1/2012:
Erneuerbare Energien

AKTUELL: Strom-/ Gas- und Wärmepreisbremsen

Um die Belastungen der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. 

Die Stadtwerke Görlitz AG und Gasversorgung Görlitz GmbH werden die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme für den Großteil ihrer Kunden fristgerecht umsetzen.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. 

Wir werden unsere Kundinnen und Kunden bis voraussichtlich Ende März mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Was müssen Sie tun?

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, dann müssen Sie nichts tun. Wir werden den monatlichen staatlichen Entlastungsbetrag automatisch mit Ihrem Abschlag verrechnen. Aufgrund der Programmierung kann es sein, dass im März Ihr Abschlag etwas später abgebucht wird. 

Zahlen Sie Ihren Abschlag monatlich Bar oder per Überweisung, dann bitten wir Sie den März-Abschlag zunächst normal zu bezahlen, bis Sie unser Schreiben mit Ihrem konkretem Entlastungsbetrag bekommen haben, voraussichtlich Mitte / Ende März. Es geht Ihnen kein Geld verloren! Eventuell zu hoch bezahlte Abschläge werden spätestens mit der Jahresrechnung berücksichtigt und gutgeschrieben.

Mehr erfahren