Privatkunden
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Unser Serviceversprechen

Kundenzufriedenheit ist bei den Stadtwerken Görlitz nicht nur ein Muss, sondern auch eine echte Motivation für unsere Mitarbeiter. Wir sind stets für Ihre Anfragen und Anliegen da. Sie erreichen uns persönlich im Kundenbüro in der Görlitzer Innenstadt, telefonisch oder auch online.  

Damit die Ver- und Entsorgungsnetze oder Energieanlagen der Stadt Görlitz und Umland sicher und stabil funktionieren sind wir mit unserem Bereitschaftsdienst rund um die Uhr unter der Störungshotline 03581 33555 für Sie erreichbar.

Wenn Sie allgemeine technische Fragen haben oder sich zum Bearbeitungsstand von beauftragten Bauleistungen erkundigen möchten, stehen wir Ihnen in unserer Servicezeit von 8 bis 15 Uhr zur Verfügung. Gern können Sie Ihre Fragen per Email an info@stadtwerke-goerlitz.de senden oder diese in unserem Kundenbüro mitteilen.

Unter Service verstehen wir außerdem transparente Informationspolitik: In dieser Rubrik finden Sie unter anderem unser Kundenmagazin SWG.Inform, eine Übersicht aller aktuellen Baustellen im Stadtgebiet sowie unseren Service zur Leitungsauskunft.  

AKTUELL: Strom-/ Gas- und Wärmepreisbremsen

Um die Belastungen der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. 

Die Stadtwerke Görlitz AG und Gasversorgung Görlitz GmbH werden die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme für den Großteil ihrer Kunden fristgerecht umsetzen.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. 

Wir werden unsere Kundinnen und Kunden bis voraussichtlich Ende März mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Was müssen Sie tun?

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, dann müssen Sie nichts tun. Wir werden den monatlichen staatlichen Entlastungsbetrag automatisch mit Ihrem Abschlag verrechnen. Aufgrund der Programmierung kann es sein, dass im März Ihr Abschlag etwas später abgebucht wird. 

Zahlen Sie Ihren Abschlag monatlich Bar oder per Überweisung, dann bitten wir Sie den März-Abschlag zunächst normal zu bezahlen, bis Sie unser Schreiben mit Ihrem konkretem Entlastungsbetrag bekommen haben, voraussichtlich Mitte / Ende März. Es geht Ihnen kein Geld verloren! Eventuell zu hoch bezahlte Abschläge werden spätestens mit der Jahresrechnung berücksichtigt und gutgeschrieben.

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