
Als Besitzer von privaten Trinkwasser- und Abwasseranlagen, wie beispielsweise Brunnen oder Kleinkläranlagen, ist man verpflichtet, regelmäßig Wasserbeprobungen sowie weitere Untersuchungen durchführen zu lassen.
Seit 1. November 2011 müssen Anlagen, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgeben (z.B. vermieteter Wohnraum) mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersucht werden. Für alle öffentlichen Anlagen besteht eine jährliche Untersuchungspflicht. Dies muss, so die Trinkwasserverordnung, durch ein akkreditiertes und nach Trinkwasserverordnung gelistetes Labor erfolgen.
Anerkannt und zertifiziert.
Unabhängig und neutral.
Erfahren und in Ihrer Nähe.
Unser Umweltlabor ist prädestiniert für Wasser- und Abwasseranalysen jeglicher Art.
Mit unseren Fachexperten bieten wir Ihnen professionelle Beratung und Unterstützung an.
Unser Wasser- und Umweltlabor ist seit 2003 nach DIN EN ISO/IEC 17025 im Bereich der Trinkwasseranalytik und seit 2011 im Bereich der Oberflächen-wasser-, Grundwasser-, Abwasser- sowie Klärschlammanalytik akkreditiert.
Folgende Dienstleistungen bietet Ihnen unser Umweltlabor an:
Probennahme: Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001 aktuelle Fassung vom 03.05.2011) legt fest, dass die nach TrinkwV erforderlichen Untersuchungen und Probenahmen nur von akkreditierten Untersuchungsstellen durchgeführt werden dürfen. Eine exakte Probenahme ist Grundvoraussetzung für die spätere Analytik. Deshalb stehen für diese Tätigkeiten ausgebildete Probenehmer zur Verfügung, die ihre Fähigkeiten in regelmäßigen Abständen nachweisen müssen.
Anorganische Analytik: Die anorganische Analytik zählt zu den "klassischen" Untersuchungsmethoden. Zu diesem Arbeitsgebiet zählen u. a. die Bestimmung von Kationen (z.B. Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium…), Anionen (z.B. Fluorid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Phosphat, Sulfat…), anorganische Summengrößen sowie die Bestimmung sensorischer und physikalischer Kenngrößen (z.B. pH-Wert, Leitfähigkeit, Trübung) usw.
Anorganische Spurenanalytik: Darunter fällt die Bestimmung von Metallen und Halbmetallen (z.B. Eisen, Mangan, Aluminium, Arsen, Barium, Blei, Bor, Cadmium, Nickel, Kupfer, Quecksilber, Silicium, Thallium, Zinn, Zink, Uran…), die bereits in sehr geringer Konzentration schädigende Wirkung auf Organismen ausüben können.
Organische Summenparamter: Oftmals ist es angezeigt, die Wirkstoffgruppe als Summenparameter, nicht als Einzelparameter zu bestimmen, z.B. gesamter organischer Kohlenstoff (TOC), chemischer Sauerstoffbedarf (CSB), adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) usw.
Organische Spurenanalytik: Die organische Spurenanalytik hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es werden u. a. Untersuchungen von Pflanzenschutzmitteln, polychlorierten Biphenylen (PCB), aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) durchgeführt. Die Stoffe können in sehr geringen Konzentrationen nachgewiesen werden.
Bakteriologische und biologische Untersuchungen: Das Trinkwasser wird ständig auf Keimfreiheit überprüft. Dazu bedient man sich einer Reihe von mikrobiologischen Bestimmungsmethoden (in der Trinkwasserverordnung festgelegt), die die Unbedenklichkeit des Trinkwassers nachweisen. Darüber hinaus werden biologische Untersuchungen angeboten, die z. B. in der Abwasserreinigung zur Beurteilung der Giftigkeit eines Abwassers herangezogen werden.
Datenverarbeitung und Dokumentation: Zur Bewältigung der Vielzahl von Daten steht ein leistungsfähiges Labor-Informations- und Managementsystem (LIMS) zur Verfügung.
Seit 1. November 2011 müssen Anlagen, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgeben (z.B. vermieteter Wohnraum) mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersucht werden. Für alle öffentlichen Anlagen besteht eine jährliche Untersuchungspflicht. Dies muss, so die Trinkwasserverordnung, durch ein akkreditiertes und nach Trinkwasserverordnung gelistetes Labor erfolgen.
In dieser Verordnung wurde ein technischer Maßnahmewert von 100 KBE/100 ml festgelegt. Beim Erreichen dieses Wertes ist eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr mit Sicherheit auszuschließen.
Schlecht gewartete und/oder verlegte Trinkwasserinstallationen, nicht/unzureichend durchflossene Leitungssysteme und niedrige Durchflusstemperaturen können das Legionellenwachstum beschleunigen. Zur Vermeidung sind bestimmte Betriebstemperaturen in Warmwassersystemen sicherzustellen. Bei bestimmungsgemäßen Betrieb müssen mindestens 60 Grad Celsius eingehalten werden.
Es werden jeweils mindestens 3 Proben entnommen:

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