Ein Paar beim Umzug. Sie tragen gemeinsam einen Sessel.

Ihr Umzug,unser Service

Egal ob Sie Strom oder Erdgas beziehen: Wir liefern unsere Produkte auch an Ihre neue Adresse. Der Umzugsprozess ist unkompliziert und schnell. Bitte informieren Sie uns einfach 14 Tage vor Ihrem Umzug über alle relevanten Details.

Bitte beachten Sie!
Durch neue rechtliche Vorgaben (EU-Richtlinie 2019/944) ist ab dem 6. Juni 2025 eine rückwirkende An- und Abmeldung zu Ihrem Umzugsdatum nicht mehr möglich.

Durch neue rechtliche Vorgaben (EU-Richtlinie 2019/944) ist ab dem 6. Juni 2025 eine rückwirkende An- und Abmeldung zu Ihrem Umzugsdatum nicht mehr möglich.

Das brauchen wir von Ihnen

 

Spätestens 14 Tage vor dem Umzug:

Kündigung mit Angabe der folgenden Informationen:

  • Kundennummer
  • Kündigungsdatum (Auszugstermin)
  • Zählernummern der bisherigen Wohnung
  • Name und Adresse Ihres Nachfolgers oder des Eigentümers

Das brauchen wir nach Ihrem Umzug:

  • Zählerstände der alten Wohnung zum Auszug
  • Zählerstände der neuen Wohnung zum Einzug

Teilen Sie uns diese Informationen einfach per @ E-Mail mit oder nutzen Sie unser Kundenportal für eine schnelle und komfortable Änderungsmitteilung.

Informationen zur neuen Wohnung:

  • Adresse der neuen Wohnung
  • Zählernummern der neuen Wohnung
  • Datum der Wohnungsübernahme
  • ggf. Name des bisherigen Nutzers.
Familie beim Umzug. Kinder rennen glücklich mit einem Karton durch das Wohnzimmer.

Das sollten Sie bei einem Umzug wissen

Wir unterstützen Sie dabei und kümmern uns um Ihre Energieversorgung am neuen Wohnort. Für eine reibungslose Abwicklung melden Sie Ihren Umzug bitte schriftlich 14 Tage vor dem Umzugstermin bei uns an.

Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Energieverbrauch.

Notieren Sie am Umzugstag den Zählerstand und teilen Sie uns diesen einfach per Telefon oder E-Mail mit.

Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Ab dem 6. Juni 2025 sind nachträgliche Umzugsmeldungen nicht mehr möglich.

Mit der neuen Gesetzgebung ab 6. Juni 2025 können Umzüge nicht mehr rückwirkend bearbeitet werden. Informieren Sie uns daher unbedingt vor Ihrem Umzug, damit wir Sie optimal unterstützen können.

Nein. Der 24 Stunden Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung. Die vereinbarten Vertragslaufzeiten bleiben auch mit der neuen Regelung bestehen. Ein Wechsel ist erst nach Ablauf Ihres aktuellen Vertrags möglich. Die Laufzeit Ihres Vertrags finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
  • Umzugsmeldung: Bitte melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage vorher bei uns an.
  • Kündigungsfristen: Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleiben unberührt.
  • Zählerstandsmeldung: Melden Sie Ihren Zählerstand am Tag des Umzuges an uns.
  • Keine rückwirkenden Umzüge: Ab dem 6. Juni 2025 sind keine rückwirkenden Umzüge mehr möglich.

Haben Sie Fragen?

Wir sind gern für Sie da.

Datenschutzhinweis

Mit der Verwendung des Chatbots akzeptieren Sie die Datenübertragung an den Betreiber des Chatbots (BOTfriends GmbH) und die Datenspeicherung/ -verarbeitung durch diesen Anbieter. Nähere Informationen und die Widerrufsmöglichkeit hierzu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.