Privatkunden
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SWG|Internet: Wir vernetzen Görlitz

 

Jetzt auch bei uns: schnelles Internet & Telefonie für Zuhause.  

Die Stadtwerke Görlitz versorgen ab sofort ihre Kunden in Görlitz und den umliegenden Gemeinden mit schnellen Internet. 

Ihre Vorteile: 

  • Surfen Sie mit bis zu 250 Mbit/s 
  • Telefonieren Sie mit 3 Rufnummern kostenfrei ins dt. Festnetz
  • Wir sind vor Ort für Sie da 
  • Alles aus einer Hand
  • 5 € monatlicher Kombirabatt für SWG Stromkunden!
  • 5 Jahre Herstellergarantie auf Ihre Fritz!Box


Sind Sie bereits SWG|Internet-Kunde?

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Für alle Fragen rund um das Serviceangebot der SWG|Internet - Produkte stehen Ihnen unsere Kundenberater gern zur Verfügung: 

 

Telefonisch unter 03581 33535; per Email unter info@stadtwerke-goerlitz.de oder persönlich in unserem Kundenbüro | Theaterpassage | Demianiplatz 23 in 02826 Görlitz.

AKTUELL: Strom-/ Gas- und Wärmepreisbremsen

Um die Belastungen der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. 

Die Stadtwerke Görlitz AG und Gasversorgung Görlitz GmbH werden die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme für den Großteil ihrer Kunden fristgerecht umsetzen.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. 

Wir werden unsere Kundinnen und Kunden bis voraussichtlich Ende März mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Was müssen Sie tun?

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, dann müssen Sie nichts tun. Wir werden den monatlichen staatlichen Entlastungsbetrag automatisch mit Ihrem Abschlag verrechnen. Aufgrund der Programmierung kann es sein, dass im März Ihr Abschlag etwas später abgebucht wird. 

Zahlen Sie Ihren Abschlag monatlich Bar oder per Überweisung, dann bitten wir Sie den März-Abschlag zunächst normal zu bezahlen, bis Sie unser Schreiben mit Ihrem konkretem Entlastungsbetrag bekommen haben, voraussichtlich Mitte / Ende März. Es geht Ihnen kein Geld verloren! Eventuell zu hoch bezahlte Abschläge werden spätestens mit der Jahresrechnung berücksichtigt und gutgeschrieben.

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