
Ihr Umzug, unser Service
Egal ob Sie Strom oder Erdgas beziehen: Wir liefern unsere Produkte auch an Ihre neue Adresse. Der Umzugsprozess ist unkompliziert und schnell. Bitte informieren Sie uns einfach 14 Tage vor Ihrem Umzug über alle relevanten Details.

Bitte beachten Sie!
Durch neue rechtliche Vorgaben (EU-Richtlinie 2019/944) ist ab dem 6. Juni 2025 eine rückwirkende An- und Abmeldung zu Ihrem Umzugsdatum nicht mehr möglich.
Das brauchen wir von Ihnen
Spätestens 14 Tage vor dem Umzug:
Kündigung mit Angabe der folgenden Informationen:
- Kundennummer
- Kündigungsdatum (Auszugstermin)
- Zählernummern der bisherigen Wohnung
- Name und Adresse Ihres Nachfolgers oder des Eigentümers
Informationen zur neuen Wohnung:
- Adresse der neuen Wohnung
- Zählernummern der neuen Wohnung
- Datum der Wohnungsübernahme
- ggf. Name des bisherigen Nutzers.
Das brauchen wir nach Ihrem Umzug:
- Zählerstände der alten Wohnung zum Auszug
- Zählerstände der neuen Wohnung zum Einzug
Teilen Sie uns diese Informationen einfach per E-Mail mit oder nutzen Sie unser Kundenportal für eine schnelle und komfortable Änderungsmitteilung.
Das sollten Sie bei einem Umzug wissen:

Steht Ihnen ein Umzug bevor?
Wir unterstützen Sie dabei und kümmern uns um Ihre Energieversorgung am neuen Wohnort. Für eine reibungslose Abwicklung melden Sie Ihren Umzug bitte schriftlich 14 Tage vor dem Umzugstermin bei uns an.
Muss ich meinen Umzug beim Energieversorger melden?
Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Energieverbrauch.
Wie vermeide ich unnötige Kosten beim Umzug?
Notieren Sie am Umzugstag den Zählerstand und teilen Sie uns diesen einfach per Telefon oder E-Mail mit.
Wann muss ich den Umzug melden?
Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Ab dem 6. Juni 2025 sind nachträgliche Umzugsmeldungen nicht mehr möglich.
Kann ich auch rückwirkend einen Umzug melden?
Mit der neuen Gesetzgebung ab 6. Juni 2025 können Umzüge nicht mehr rückwirkend bearbeitet werden. Informieren Sie uns daher unbedingt vor Ihrem Umzug, damit wir Sie optimal unterstützen können.
Hat jeder Kunde jetzt automatisch eine 24 Stunden Kündigungsfrist?
Nein. Der 24 Stunden Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung. Die vereinbarten Vertragslaufzeiten bleiben auch mit der neuen Regelung bestehen. Ein Wechsel ist erst nach Ablauf Ihres aktuellen Vertrags möglich. Die Laufzeit Ihres Vertrags finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
Das Wichtigste zusammengefasst:

Umzugsmeldung
Bitte melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage vorher bei uns an.

Zählerstandsmeldung
Melden Sie Ihren Zählerstand am Tag des Umzuges an uns.

Kündigungsfristen
Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleiben unberührt.

Keine rückwirkenden Umzüge
Ab dem 6. Juni 2025 sind keine rückwirkenden Umzüge mehr möglich.
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