
Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung im Sinne von § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Grundversorger ist nach § 36 Absatz 2 Satz 1 das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Für Haushaltskunden und sonstige Kunden mit Jahresabnahmemengen bis 10.000 kWh/a Erdgas erfolgt die Grundversorgung zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung.
Zu der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)"
Grundversorger im Zeitraum 01.01.2025 - 31.12.2027
Der Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Görlitz AG:
Stadtwerke Görlitz AG
Demianiplatz 23
02826 Görlitz
Grundversorger im Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2024
Der Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Görlitz AG:
Stadtwerke Görlitz AG
Demianiplatz 23
02826 Görlitz
Ersatzversorgung: Die Ersatzversorgung für Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Görlitz AG erfolgt in entsprechender Anwendung der Grundversorgung für Haushaltsbedarf.
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