
Der Netzanschluss bildet die physikalische Verbindung zwischen dem Energienetz und den Ein- oder Ausspeisestellen. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle Informationen über die technischen Anforderungen, Verträge oder auch über den Ablauf bei Erstellung eines Netzanschlusses.
Die Lage der Übergabestelle für elektrische Energie und die Ausführungsart des Netzanschlusses werden gemäß § 6 Abs. 2 NAV vom Netzbetreiber vorgegeben.
Im Netzgebiet der SWG AG gilt für Standard-Kabelhausanschlüsse grundsätzlich die Außenanschlusstechnik. Die Ausführungsart "freistehend" an der Grundstücksgrenze ist bei Gebäuden mit Grundstücksbegrenzung und nicht ständiger, ungehinderter Zugängigkeit anzuwenden. Dabei müssen die Hausanschlusskästen/-Säulen vom öffentlichen Verkehrsraum aus bedienbar sein. Änderungen an der Grundstücksbegrenzung, um die Bedienbarkeit zu gewährleisten, sind in Analogie zu den Mauerwerksarbeiten durch den Anschlussnehmer zu veranlassen.
Der Einbau von Hausanschlusskästen, die direkt oder mit Einbaurahmen indirekt in Außenwände eingebaut werden sollen, erfordert Maßnahmen zur Wärmedämmung, z. B. Wärmedämmplatte. Bei diesen Anwendungen sind für die Kabelzuführung (Kabel der SWG AG) und für den Kabelabgang (Kunden-Kabel) Schutzrohre vorzusehen.
Hausanschlusskasten und -kabel befinden sich im Eigentum des Netzbetreibers SWG AG und dürfen nur in deren Auftrag errichtet oder verändert werden. Eigentumsgrenze zwischen der SWG AG und dem Anschlussnehmer bildet die kundenseitige Abgangsklemme des Sicherungsunterteils im Hausanschlusskasten in Stromflussrichtung zum Kunden/Anschlussnutzer.

Hausanschlusskasten, freistehend mit Gerüstschiene

Hausanschlusskasten Wandanbau

Mauerwerksöffnung für Wandeinbaukasten
1. Hausanschlusskasten
2. Kunststoff-Panzerrohr
3. Kunststoff-Panzerrohrbogen
4. Gerüstschiene
5. Fußplatte Beton
Die angegebenen Mindestabmessungen sind auch nach Abschluss der Arbeiten zur Geländeregulierung einzuhalten. Es ist die Bedienung des Hausanschlusskastens vom öffentlichen Gelände aus, ohne Betreten des Privatgrundstückes, zu gewährleisten.
100 A, Standard (freistehend oder, Wandanbau)
Nenngröße Hausanschlusskasten | Kabeleinführung | Kabelabgang | H | B | T | b | c |
100 A, Standard (freistehend oder Wandanbau) | unten links | unten rechts | 450 | 300 | 115 | 140 | 0 |
100 A, für Wandeinbau | unten rechts | unten links | 450 | 360 | 170 | 90 | 70 |
250 A, mit Einbaurahmen | unten rechts | wahlweise | 910 | 470 | 200 | 90 | 75 |
250 A, für Wandeinbau | unten links | wahlweise | 750 | 510 | 200 | 90 | 160 |
Der Anschlussnehmer trägt auch nach der Errichtung des Hausanschlusskastens für die Einhaltung der angegebenen bauseitigen Abmessungen und der Abstände (z. B. zur Erdoberkante) Sorge, um seinerseits Voraussetzungen für einen störungsfreien Betrieb des Hausanschlusskastens zu schaffen. Wurden bauliche Veränderungen durch den Anschlussnehmer vorgenommen, in dessen Folge Änderungen am Netzanschluss notwendig werden, gehen die Arbeiten zur Wiederherstellung der elektrotechnischen Mindestanforderungen zu Lasten des Anschlussnehmers.
Änderungen am Netzanschluss oder eine Leistungserhöhung sind bei der SWG AG zu beantragen. Bitte füllen Sie gemeinsam mit einer im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektro-Fachfirma die Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz aus und fügen dieser einen Lageplan (z. B. Auszug aus aktueller Flurkarte) bei.
Auskunft zum aktuellen Leitungsbestand erhalten Sie kostenlos bei der SWG AG.
Der Leitungsbestand kann Leitungen, Leitungsträger oder sonstige Einrichtungen der SWG AG umfassen, die sich auf Ihrem Privatgrundstück befinden können. Beachten Sie bitte, dass im Falle der geplanten Überbauung von Kabelleitungen vorab mit der zuständigen gesonderte Maßnahmen (Umverlegung oder Sicherung) vereinbart werden müssen, um Gefährdungen auszuschließen und die Sicherung der Zugängigkeit weiterhin gewährleisten zu können.
Bei der SWG AG wird auch Ihr Antrag zur zeitlich befristeten Isolierung von Freileitungen mit blanken Leiterseilen, die sich in unmittelbarer der Nähe Ihres Gebäudes befinden, kurzfristig bearbeitet.
Sie möchten für Ihr Haus oder Ihr Grundstück:
Der Weg von der Beantragung bis zur Fertigstellung eines Netzanschlusses:
1. Die schriftliche Beantragung
erfolgt über eine im Installateurverzeichnis Sachsen Ost eingetragene Elektro-Fachfirma, die Ihren Antrag mittels des VDN-Vordruckes "Anmeldung zum Netzanschluss Strom" und notwendigen Zusatzunterlagen, Lageplan oder aktueller Flurkartenauszug sowie den Technischen Datenblättern für anmeldepflichtige Einzelgeräte an uns weiterleitet. Dazu kann unser Digitales Netzanschlussportal genutzt werden.
2. Die Abstimmung und Beratung ggf. Begehung vor Ort
erfolgt gemeinsam mit einem SWG - Mitarbeiter zur Anschlussvariante, dem Standort der Übergabestelle (z. B. Hausanschlusskasten) sowie einem möglichen Realisierungstermin.
3. Ein anschlusskonkretes Kostenangebot - (Anschlussvertrag)
wird Ihnen auf Grundlage der Technischen Anschlussbedingungen Niederspannung in Form eines Anschlussvertrages zugesandt. Mit der Unterzeichnung und dem Eingang des Anschlussvertrages bei der SWG AG erteilen Sie Ihren verbindlichen Auftrag zur Ausführung des Vorhabens.
4. Die Errichtung des Hausanschlusses
erfolgt auf Grundlage des Anschlussvertrages und unter Berücksichtigung Ihres Terminwunsches. Die SWG AG ist bestrebt eine gemeinsame Verlegung der Medien zu realisieren.
5. Die Rechnung
wird nach Fertigstellung des Netzanschlusses nach den im Preisblatt veröffentlichten Pauschalsätzen fällig. Dies gilt auch für die Herstellung zeitlich vorübergehender Hausanschlüsse. Der SWG AG bleibt es unbenommen, im Einzelfall die Erstattung der Netzanschlusskosten nach tatsächlichem Aufwand zu verlangen, wenn die besonderen Bedingungen bei der Herstellung bzw. Änderung des Netzanschlusses dies erforderlich machen.
6. Die Inbetriebsetzung
ihrer elektrischen Anlage mit Zählereinbau erfolgt durch die SWG AG nach Eingang der Fertigmeldung gemeinsam mit der durch Sie beauftragten Elektrofirma.
Kunden mit Leistungsmessung Spannungsebene: 0,4 kV
Grundlagen für den Anschluss im Niederspannungsnetz bildet die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV).
Für Anschlüsse im Niederspannungsnetz gelten die TAB 2012 Mitteldeutschland Fassung der BDEW - Landesgruppen Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Die Lage Übergabestelle für elektrische Energie und die Ausführungsart des Hausanschlusses - Innen- oder Außenanschlusstechnik - werden unter Wahrung der berechtigten Interessen des Anschlussnehmers vom Netzbetreiber vorgegeben.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Görlitz AG (SWG) gilt vorzugsweise für nicht separat schaltbare Anschlüsse die Außenanschlusstechnik. Die Ausführungsart "freistehend" an der Grundstücksgrenze ist bei Gebäuden mit Grundstücksbegrenzung und nicht ständiger, ungehinderter Zugängigkeit anzuwenden.
Dabei müssen die HA-Kästen/-säulen vom öffentlichen Verkehrsraum aus bedienbar sein. Änderungen an der Grundstücksbegrenzung, um die Bedienbarkeit zu gewährleisten, sind in Analogie zu den Mauerwerksarbeiten durch den Anschlussnehmer zu veranlassen.
In Sonderfällen ist eine Anordnung am/im Gebäude zulässig. Der Einbau von Hausanschlusskästen, die direkt oder mit Einbaurahmen indirekt in Außenwände eingebaut werden sollen, erfordert Maßnahmen zur Wärmedämmung, z. B. Wärmedämmplatte.
Bei diesen Anwendungen sind für zuführende (SWG-Kabel) und für nach unten abführende Kabel Schutzrohre vorzusehen.

freistehende Hausanschlusssäule 3 x 400 A, Kunststoffgehäuse
Kunden mit Leistungsmessung Spannungsebene: 10 kV
Grundlage für ein sicheres und störungsfreies Zusammenwirken der Kundenanlage mit dem Verteilungsnetz der Stadtwerke Görlitz AG bilden die „Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz“ auf der Grundlage der „VDE-AR-N 4110 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung).
Sie beinhaltet die wesentlichsten Punkte, die sich aus der Praxis heraus für die Planung/Projektierung, den Bau, den Anschluss und den Betrieb von Übergabestationen als typisch ergeben haben. Diese Richtlinie, die wir Ihnen als Download bereit gestellt haben, ist sinngemäß auch für die der Übergabestation nachgeschalteten Mittelspannungsanlagen des Kunden anwendbar.
Des Weiteren gelten für den Netzanschluss von Kunden mit 1/4 h-Leistungsmessung die Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Görlitz AG für den Netzanschluss und Anschlussnutzung zur Entnahme von Elektrizität in Mittelspannung AB Netzanschluss und Anschlussnutzung MS.
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