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Netzanschluss

Der Netzanschluss bildet die physikalische Verbindung zwischen dem Energienetz und den Ein- oder Ausspeisestellen. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle Informationen über die technischen Anforderungen, Verträge oder auch über den Ablauf bei Erstellung eines Netzanschlusses.

Vorgaben zur Errichtung von NetzanschlüssenInformationen zum NetzanschlussprozessAnschluss an das NiederspannungsnetzAnschluss an das Mittelspannungsnetz

Vorgaben zur Errichtungvon Netzanschlüssen

Die Lage der Übergabestelle für elektrische Energie und die Ausführungsart des Netzanschlusses werden gemäß § 6 Abs. 2 NAV vom Netzbetreiber vorgegeben.

Im Netzgebiet der SWG AG gilt für Standard-Kabelhausanschlüsse grundsätzlich die Außenanschlusstechnik. Die Ausführungsart "freistehend" an der Grundstücksgrenze ist bei Gebäuden mit Grundstücksbegrenzung und nicht ständiger, ungehinderter Zugängigkeit anzuwenden. Dabei müssen die Hausanschlusskästen/-Säulen vom öffentlichen Verkehrsraum aus bedienbar sein. Änderungen an der Grundstücksbegrenzung, um die Bedienbarkeit zu gewährleisten, sind in Analogie zu den Mauerwerksarbeiten durch den Anschlussnehmer zu veranlassen.

Der Einbau von Hausanschlusskästen, die direkt oder mit Einbaurahmen indirekt in Außenwände eingebaut werden sollen, erfordert Maßnahmen zur Wärmedämmung, z. B. Wärmedämmplatte. Bei diesen Anwendungen sind für die Kabelzuführung (Kabel der SWG AG) und für den Kabelabgang (Kunden-Kabel) Schutzrohre vorzusehen.

Hausanschlusskasten und -kabel befinden sich im Eigentum des Netzbetreibers SWG AG und dürfen nur in deren Auftrag errichtet oder verändert werden. Eigentumsgrenze zwischen der SWG AG und dem Anschlussnehmer bildet die kundenseitige Abgangsklemme des Sicherungsunterteils im Hausanschlusskasten in Stromflussrichtung zum Kunden/Anschlussnutzer.

Schematische Darstellung eines freistehenden Hausanschlusskastens mit Gerüstschiene.

Hausanschlusskasten, freistehend mit Gerüstschiene

Grafische Darstellung eines Hausanschlusskastens mit Wandanbau als Beispiel für eine Netzanschlussvariante am Gebäude.

Hausanschlusskasten Wandanbau

Grafische Darstellung eines Hausanschlusskastens mit Mauerwerksöffnung für den Einbau eines Wandkastens – Beispiel für einen Netzanschluss im Gebäude.

Mauerwerksöffnung für Wandeinbaukasten

1. Hausanschlusskasten
2. Kunststoff-Panzerrohr 
3. Kunststoff-Panzerrohrbogen 
4. Gerüstschiene 
5. Fußplatte Beton

Die angegebenen Mindestabmessungen sind auch nach Abschluss der Arbeiten zur Geländeregulierung einzuhalten. Es ist die Bedienung des Hausanschlusskastens vom öffentlichen Gelände aus, ohne Betreten des Privatgrundstückes, zu gewährleisten.

100 A, Standard (freistehend oder, Wandanbau)

Nenngröße Hausanschlusskasten

Kabeleinführung

Kabelabgang

H

B

T

b

c

100 A, Standard (freistehend oder Wandanbau)

unten links

unten rechts

450

300

115

140

0

100 A, für Wandeinbau

unten rechts

unten links

450

360

170

90

70

250 A, mit Einbaurahmen

unten rechts

wahlweise

910

470

200

90

75

250 A, für Wandeinbau

unten links

wahlweise

750

510

200

90

160

Der Anschlussnehmer trägt auch nach der Errichtung des Hausanschlusskastens für die Einhaltung der angegebenen bauseitigen Abmessungen und der Abstände (z. B. zur Erdoberkante) Sorge, um seinerseits Voraussetzungen für einen störungsfreien Betrieb des Hausanschlusskastens zu schaffen. Wurden bauliche Veränderungen durch den Anschlussnehmer vorgenommen, in dessen Folge Änderungen am Netzanschluss notwendig werden, gehen die Arbeiten zur Wiederherstellung der elektrotechnischen Mindestanforderungen zu Lasten des Anschlussnehmers.

Änderungen am Netzanschluss oder eine Leistungserhöhung sind bei der SWG AG zu beantragen. Bitte füllen Sie gemeinsam mit einer im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektro-Fachfirma die Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz aus und fügen dieser einen Lageplan (z. B. Auszug aus aktueller Flurkarte) bei.

Auskunft zum aktuellen Leitungsbestand erhalten Sie kostenlos bei der SWG AG.

Der Leitungsbestand kann Leitungen, Leitungsträger oder sonstige Einrichtungen der SWG AG umfassen, die sich auf Ihrem Privatgrundstück befinden können. Beachten Sie bitte, dass im Falle der geplanten Überbauung von Kabelleitungen vorab mit der zuständigen gesonderte Maßnahmen (Umverlegung oder Sicherung) vereinbart werden müssen, um Gefährdungen auszuschließen und die Sicherung der Zugängigkeit weiterhin gewährleisten zu können.

Bei der SWG AG wird auch Ihr Antrag zur zeitlich befristeten Isolierung von Freileitungen mit blanken Leiterseilen, die sich in unmittelbarer der Nähe Ihres Gebäudes befinden, kurzfristig bearbeitet.

Symbolbild Datenblätter und Formulare Stromnetz

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Laptop auf dem Tisch. Mann arbeitet daran.

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