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Allg. Anschluss- undAnschlussnutzungsbedingungen

Niederspannung

Seit 2006 müssen die Stadtwerke Görlitz AG nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01. November 2006 (BGBl I S. 2477) jedermann an ihr Niederspannungsnetz anschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Elektroenergie in Niederspannung gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Görlitz AG sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen. Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVB EltV begründet worden sind, sowie für alle am 08. November 2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität in Niederspannung nutzen. Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sowie die Technischen Anschlussbedingungen liegen im Kundenbüro der Stadtwerke Görlitz AG, Demianiplatz 23, in 02826 Görlitz aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Görlitz AG (SWG) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung-NAV)

Für Anschlüsse im Niederspannungsnetz gelten die Technischen Anschlussbedingungen Niederspannung.

Die Lage Übergabestelle für elektrische Energie und die Ausführungsart des Hausanschlusses - Innen- oder Außenanschlusstechnik - werden unter Wahrung der berechtigten Interessen des Anschlussnehmers vom Netzbetreiber vorgegeben.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Görlitz AG (SWG) gilt vorzugsweise für nicht separat schaltbare Anschlüsse die Außenanschlusstechnik. Die Ausführungsart "freistehend" an der Grundstücksgrenze ist bei Gebäuden mit Grundstücksbegrenzung und nicht ständiger, ungehinderter Zugängigkeit anzuwenden.

Dabei müssen die Hausanschlusskästen/-säulen vom öffentlichen Verkehrsraum aus bedienbar sein. Änderungen an der Grundstücksbegrenzung, um die Bedienbarkeit zu gewährleisten, sind in Analogie zu den Mauerwerksarbeiten durch den Anschlussnehmer zu veranlassen.

In Sonderfällen ist eine Anordnung am/im Gebäude zulässig. Der Einbau von Hausanschlusskästen, die direkt oder mit Einbaurahmen indirekt in Außenwände eingebaut werden sollen, erfordert Maßnahmen zur Wärmedämmung, z. B. Wärmedämmplatte.

Bei diesen Anwendungen sind für zuführende (SWG-Kabel) und für nach unten abführende Kabel Schutzrohre vorzusehen.

freistehende Hausanschlusssäule 3 × 400 A, Kunstoffgehäuse

freistehende Hausanschlusssäule 3 × 400 A, Kunstoffgehäuse

Mittelspannung

Grundlage für ein sicheres und störungsfreies Zusammenwirken der Kundenanlage mit dem Verteilungsnetz der Stadtwerke Görlitz AG bilden die „Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz“ auf der Grundlage der „VDE-AR-N 4110 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung).

Sie beinhaltet die wesentlichsten Punkte, die sich aus der Praxis heraus für die Planung/Projektierung, den Bau, den Anschluss und den Betrieb von Übergabestationen als typisch ergeben haben. Diese Richtlinie, die wir Ihnen als Download bereit gestellt haben, ist sinngemäß auch für die der Übergabestation nachgeschalteten Mittelspannungsanlagen des Kunden anwendbar.

Des Weiteren gelten für den Netzanschluss von Kunden mit 1/4 h-Leistungsmessung die Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Görlitz AG für den Netzanschluss und Anschlussnutzung zur Entnahme von Elektrizität in Mittelspannung AB Netzanschluss und Anschlussnutzung MS.

Allgemeine Bedingungen Netzanschluss und Anschlussnutzung Mittelspannung

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