
Der Netzbetreiber kann von dem Anschlussnehmer einen angemessenen Baukostenzuschuss zur teilweisen Deckung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung des örtlichen Verteilernetzes einschließlich Transformatorenstationen verlangen. Bemessungsgrundlage ist die vereinbarte am Netzanschluss zur Verfügung gestellte Netzanschlusskapazität in kW.
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