#Resourcers wanted – Aktuelle Stellenangebote

Für die vielseitigen Aufgaben suchen wir begeisterungsfähige Macher, Denker und Lenker, die mit hohem Qualitäts- und Kundenbewusstsein gerne Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft übernehmen und unsere Gemeinschaft der Ressourcer verstärken. Heute Lösungen zu bieten für die Herausforderungen der Zukunft – das ist unser Anspruch. Damit wir diesen erfüllen können, brauchen wir kreative und engagierte Mitarbeiter/-innen. Lassen Sie uns gemeinsam den Wandel gestalten. 

Aktuelle Stellenangebote :


Derzeit ist leider keine Stelle vakant. Ihre Initiativbewerbung können Sie gern senden an: 
bewerbung@stadtwerke-goerlitz.de  

Kontakt

Susan Jantke-Braunert
Teamleiterin Personal/Recht

E-Mail: bewerbung@stadtwerke-goerlitz.de
Tel.: 03581 335300

Stadtwerke Görlitz AG
Team Personal/Recht
Demianiplatz 23
02826 Görlitz 

Kerstin Schubert
Referentin Personalservice

E-Mail: bewerbung@stadtwerke-goerlitz.de
Tel.: 03581 335301

Stadtwerke Görlitz AG
Team Personal/Recht
Demianiplatz 23
02826 Görlitz 

AKTUELL: Strom-/ Gas- und Wärmepreisbremsen

Um die Belastungen der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. 

Die Stadtwerke Görlitz AG und Gasversorgung Görlitz GmbH werden die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme für den Großteil ihrer Kunden fristgerecht umsetzen.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. 

Wir werden unsere Kundinnen und Kunden bis voraussichtlich Ende März mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Was müssen Sie tun?

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, dann müssen Sie nichts tun. Wir werden den monatlichen staatlichen Entlastungsbetrag automatisch mit Ihrem Abschlag verrechnen. Aufgrund der Programmierung kann es sein, dass im März Ihr Abschlag etwas später abgebucht wird. 

Zahlen Sie Ihren Abschlag monatlich Bar oder per Überweisung, dann bitten wir Sie den März-Abschlag zunächst normal zu bezahlen, bis Sie unser Schreiben mit Ihrem konkretem Entlastungsbetrag bekommen haben, voraussichtlich Mitte / Ende März. Es geht Ihnen kein Geld verloren! Eventuell zu hoch bezahlte Abschläge werden spätestens mit der Jahresrechnung berücksichtigt und gutgeschrieben.

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