Informationen zum Netzentgeltantrag
Die Festsetzung der Erlösobergrenze Strom nach § 4 Anreizregulierungsverordnung für die zweite Regulierungsperiode (2019-2023) erfolgte mit Bescheid der Landesregulierungsbehörde vom 27.07.2020.
Die Festsetzung der Erlösobergrenze Strom nach § 4 Anreizregulierungsverordnung für die zweite Regulierungsperiode (2019-2023) erfolgte mit Bescheid der Landesregulierungsbehörde vom 27.07.2020.
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