Privatkunden
Privatkunden

Energiepreisbremsen

Der Bundestag hat am 15.12.2022 die Strom- und Gaspreisbremsen gebilligt. Sie sollen ab März 2023 rückwirkend für Januar und Februar 2023 für Entlastung bei hohen Energiepreisen sorgen. Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den Preisbremsen.

 

Warum sind die Energiepreise so stark gestiegen?

Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft. Durch fehlende Erdgaslieferungen aus Russland und die Verknappung des Angebots haben sich die Börsenpreise für Erdgas und Strom massiv verteuert.

 

Was macht der Staat, um die Energiekosten bezahlbar zu halten?

Die aktuell hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen in Deutschland enorm. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählt zum Beispiel, dass der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme übernimmt und auch die Strom- und Gaspreisbremse, die ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar 2023 greift.

 

Muss ich etwas tun, um die Entlastungen durch die Preisbremsen zu erhalten?

Gute Nachrichten: Sie müssen nichts tun. Die Stadtwerke Görlitz bzw. die Gasversorgung Görlitz kümmern sich darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung. Wohnen Sie zur Miete, erhalten Sie die Entlastungen über Ihre Betriebskostenvorauszahlung bzw. -abrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.

 

Wie funktioniert die Preisbremse bei Gas und Wärme?

Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie Vereine erhalten 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 ct / kWh. Wird Fernwärme bezogen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.

Sparen lohnt sich also, denn: verbraucht man mehr als 80 % des Vorjahresverbrauchs muss dafür der höhere Vertragspreis bezahlt werden.

 

Wie funktioniert die Preisbremse bei Strom?

Für Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 ct / kWh gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.

Es lohnt sich, den Stromverbrauch zu reduzieren: wird mehr als 80% im Vergleich zum Vorjahr verbraucht, muss der höhere Vertragspreis bezahlt werden.

 

Wie hoch ist meine Entlastung durch die Gaspreisbremse?

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Beispielkunde in der Grundversorgung der GVG mit einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh:

Ohne Preisbremse:

18.000 kWh x 17,799 Cent/kWh = 3.203,82 Euro

Grundpreis = 97,58 Euro

Gesamtkosten ohne Preisbremse = 3.301,4 Euro

 

Mit Preisbremse:

80% des Verbrauchs = 14.400 kWh x 12,000 Cent/kWh = 1.728 Euro

20% des Verbrauchs = 3.600 kWh x 17,799 Cent/kWh = 640,76 Euro

Grundpreis = 97,58 Euro

Gesamtkosten mit Preisbremse= 2.466,34 Euro

 

Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 835,06 Euro.

 

Wie hoch ist meine Entlastung durch die Strompreisbremse?

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Beispielkunde in der Grundversorgung der SWG mit einem Jahresverbrauch von 2.000 kWh:

Ohne Preisbremse:

2.000 kWh x 53,93 Cent/kWh = 1078,60 Euro

Grundpreis = 143,99 Euro

Gesamtkosten ohne Preisbremse = 1.222,59 Euro

 

Mit Preisbremse:

80% des Verbrauchs = 1600 kWh x 40,00 Cent/kWh = 640 Euro

20% des Verbrauchs = 400 kWh x 53,93 Cent/kWh = 215,72 Euro

Grundpreis = 143,99 Euro

Gesamtkosten mit Preisbremse = 999,71 Euro

 

Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 222,88 Euro.

 

Greift die Strompreisbremse auch bei größeren Unternehmen?

Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr - gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.

 

Ab wann und wie bekomme ich die Entlastung?

Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.  

 

Lohnt es sich überhaupt noch Energie zu sparen?

Ja, sparen lohnt sich mehr denn je!

Weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.

Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen.

 

Offizielle Informationen der Bundesregierung:

BMWK - Gas- und Strompreisbremse

221215_FAQ_Gaspreisbremse (bmwk.de)

EmailTwitterFacebookPrint