Privatkunden
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Gaspreisbremse statt Gasumlage. Gasversorgung Görlitz GmbH und Stadtwerke Görlitz AG geben Senkungen an Kunden weiter

Die Bundesregierung hat am 29. September 2022 kurzfristig die umstrittene Gasbeschaffungsumlage gekippt und stattdessen einen umfangreichen Abwehrschirm angekündigt, durch den Haushalte und Unternehmen in Deutschland bei den Energiekosten spürbar entlastet werden sollen.

„Auch wenn die Entscheidung sehr kurzfristig, nämlich zwei Tage vor dem geplanten Einführungstermin der Gasbeschaffungsumlage kam, freuen wir uns, dass die Kundinnen und Kunden der Gasversorgung Görlitz GmbH sowie der Stadtwerke Görlitz AG nicht zusätzlich durch die Gasbeschaffungsumlage belastet werden“, erklärt Sacha Caron, Vertriebsleiter und Prokurist bei den Stadtwerken Görlitz. „Selbstverständlich senken wir unsere Arbeitspreise in entsprechender Höhe“.

Dies bedeutet, dass der Arbeitspreis bei allen Gaskunden der Gasversorgung Görlitz GmbH (GVG) rückwirkend zum 1. Oktober 2022 um 2,419 Cent/kWh netto zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer sinkt. Die Kunde profitieren damit automatisch vom Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und zahlen ab Oktober den entsprechend um die weggefallene Beschaffungsumlage reduzierten niedrigeren Preis. Ein Durchschnittskunde mit einem Jahresverbrauch in Höhe von 20.000 kWh wird durch den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage um etwa 500 Euro jährlich entlastet. Nur im Tarif GasConstant, bei welchem die Gasbeschaffungsumlage noch nicht berücksichtigt wurde, gibt es keine Veränderung.

Die Abschläge bleiben zunächst unverändert. „Wir empfehlen gerade in diesem Jahr nach wie vor im Zweifelfall etwas höhere Abschläge zu bezahlen, um hohe Forderungen auf der Jahresrechnung zu vermeiden“, erläutert Sacha Caron. „Wer allerdings seinen Abschlag anpassen möchte, kann sich jederzeit bei unseren Kundenberatern melden oder dies direkt selbst über unser Webportal vornehmen.“ Auch im Fernwärme-, Nahwärme- und Contracting-Bereich der Stadtwerke Görlitz AG (SWG) wird der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage automatisch berücksichtigt. „Da unsere Wärme zum Großteil aus Erdgas erzeugt wird, führte die Beschaffungsumlage zu einer Mehrbelastung in der Wärme. Darüber hatten wir unsere Kunden informiert. Natürlich werden auch hier die Preise entsprechend reduziert.“, so Caron.

Weitere Entlastung von Energiekundinnen und Kunden in Deutschland durch Abwehrschirm beschlossen

Die Bundesregierung hat die Gasumlage gestoppt und will nun stattdessen mit einem 200- Milliarden-Euro-Paket die hohen Energiekosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern. Herzstück des Abwehrschirms ist eine Strom- und Gaspreisbremse. Durch sie sollen Haushalte und Unternehmen spürbar entlastet werden. Wie genau die Strom- und Gaspreisbremsen ausgestaltet werden, ist noch unklar. Eine Expertenkommission soll bis Mitte Oktober einen Vorschlag für eine konkrete Umsetzung machen. „Natürlich begrüßen wir auch diese Entwicklung, brauchen aber vor allem schnell konkrete und einfach umsetzbare Beschlüsse der Politik, damit die angekündigten Entlastungen für die Kundinnen und Kunden rasch wirksam werden“, so Caron. Sobald Details zur Ausgestaltung der Preisbremsen vorliegen, werden die Stadtwerke Görlitz die Kunden ausführlich informieren. Noch ist das zu früh.

Zusätzlich zum Abwehrschirm wurde von der Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme zum 1. Oktober 2022 von 19% auf 7% zu reduzieren. Auch das sind gute Nachrichten für die Kundinnen und Kunden. Die Gasversorgung Görlitz GmbH und die Stadtwerke Görlitz AG arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, die notwendigen Anpassungen umzusetzen. Sicher ist: Die Mehrwertsteuersenkung wird 1:1 bei allen Kundinnen und Kunden der SWG / GVG ankommen.

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