Geschäftskunden
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Legionellenprüfung

Seit 1. November 2011 müssen Anlagen, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgeben (z.B. vermieteter Wohnraum) mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersucht werden. Für alle öffentlichen Anlagen besteht eine jährliche Untersuchungspflicht. Dies muss, so die Trinkwasserverordnung, durch ein akkreditiertes und nach Trinkwasserverordnung gelistetes Labor erfolgen.

In dieser Verordnung wurde ein technischer Maßnahmewert von 100 KBE/100 ml festgelegt. Beim Erreichen dieses Wertes ist eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr mit Sicherheit auszuschließen.

Schlecht gewartete und/oder verlegte Trinkwasserinstallationen, nicht/unzureichend durchflossene Leitungssysteme und niedrige Durchflusstemperaturen können das Legionellenwachstum beschleunigen. Zur Vermeidung sind bestimmte Betriebstemperaturen in Warmwassersystemen sicherzustellen. Bei bestimmungsgemäßen Betrieb müssen mindestens 60 Grad Celsius  eingehalten werden.

Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die

  • Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgeben,
  • über Duschen oder andere Aerosol erzeugenden Einrichtungen verfügen,
  • eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung - mit einem Speichervolumen von über 400 Liter und/oder mit einem Rohrleitungsvolumen von über 3 Litern – darstellen.


Probennahme:

Es werden jeweils mindestens 3 Proben entnommen:

  • 1 Probe am Abgang des Speichers (Vorlauf)
  • 1 Probe am Eintritt der Zirkulation in Speicher (Rücklauf)
  • 1 Probe je Steigstrang

Weitere Informationen finden Sie hier:

Weitere Informationen haben wir für Sie in unserem Flyer zusammengestellt:

Beratung zur Probennahme und Analytik:

Wasser- und Umweltlabor der Stadtwerke Görlitz AG
Am Wasserwerk 7a, 02827 Görlitz

Heike Schmidt

E-Mail: umweltlabor@stadtwerke-goerlitz.de
Tel.: 03581 337410