
Die Energiewende beginnt bei der Messung! Als Ihr lokaler Energieversorger übernimmen wir eine Schlüsselrolle bei der Modernisierung der Messinfrastruktur in unserem Netzgebiet.
Unsere Aufgaben als Messstellenbetreiber:
Das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) beinhaltet unter anderem Regelungen zur Ausstattung von Messstellen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Grundzuständige Messstellenbetreiber haben nach § 37 Abs. 1 MsbG spätestens sechs Monate vor dem Beginn des Rollouts folgende Informationen zu veröffentlichen:
1. Umfang der Verpflichtungen aus § 29 MsbG
a) Grundzuständige Messstellenbetreiber haben, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt auszustatten:
1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6 000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
2. bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber genügt diesen Verpflichtungen, wenn er mindestens 95 Prozent der betroffenen Messstellen wie gefordert ausstattet.
b) Ist dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar, können grundzuständige Messstellenbetreiber zudem Messstellen an ortsfesten Zählpunkten
1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6 000 Kilowattstunden sowie
von Anlagen mit einer installierten Leistung über 1 bis einschließlich 7 Kilowatt optional mit intelligenten Messsystemen ausstatten.
c) Soweit nach den Vorschriften des MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, haben grundzuständige Messstellenbetreiber Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen auszustatten. Die Ausstattung hat bis zum Jahr 2032, bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13) unterzogen werden, bis zur Fertigstellung des Gebäudes zu erfolgen.
d) Nach aktuellem Stand sind folgende Mengen von den Verpflichtungen nach § 29 MsbG betroffen:
Verpflichtender Einbau intelligenter Messsysteme: 2.099
Verpflichtender Einbau moderner Messeinrichtungen: 37.636
2. Standardleistungen nach § 35 Absatz 1 MsbG
Zur Ausstattung der Messstellen nach den §§ 29 bis 32 MsbG gehört als Standardleistung die Durchführung des Messstellenbetriebs im nach § 3 MsbG erforderlichen Umfang. Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Durchführung insbesondere
1. die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation sowie
2. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10 000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber sowie
3. die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht sowie
4. die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt sowie
5. in den Fällen des § 31 Absatz 1 Nummer 5, Absatz 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann,
6. in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und
7. die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.
3. Zusatzleistungen im Sinne von § 35 Absatz 2 MsbG
Zusatzleistungen sind Leistungen, die über die Standardleistungen aus § 35 Absatz 1 MsbG hinausgehen. Die Stadtwerke Görlitz AG bietet die Bereitstellung von Strom- und Spannungswandlern als Zusatzleistung an.
4. Entgelte
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen sowie für die angebotenen Zusatzleistungen finden Sie unter "Weitere Informationen, Preise und Kontaktdaten".
5. Hinweis
Auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers kann gemäß § 5 MsbG der Messstellenbetrieb anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers durch einen Dritten durchgeführt werden, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb gewährleistet wird. Unter bestimmten Bedingungen kann gemäß § 6 MsbG ab dem 01.01.2021 anstelle des Anschlussnutzers auch der Anschlussnehmer einen anderen Messstellenbetreiber auswählen.
Derzeit ist davon auszugehen, dass die Verfügbarkeit der Technik ab 2018 gegeben ist. Sobald die Technik am Markt verfügbar ist, wird der Austausch der Zähler starten. Der Rollout der intelligenten Messsysteme und der modernen Messeinrichtungen muss bis zum Jahr 2032 abgeschlossen sein. Sie werden schriftlich über den Zeitpunkt Ihres Zählerwechsels informiert.
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschlüssen vom 23.08.2017 jeweils einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom und Gas, die gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MsbG zwischen Netzbetreiber und einem von diesem personenverschiedenen Messstellenbetreiber (MSB) abzuschließen sind, festgelegt.
Sie ändert damit den bereits 2010 durch die Festlegungen BK6-09-034 und BK7-09-001 vom 09.09.2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrag, um diesen an die neuen Rahmenbedingungen nach Inkrafttreten des MsbG anzupassen. Der damals ebenfalls festgelegte Messrahmenvertrag wird wegen des Entfalls der isolierten Beauftragung der Messdienstleistung aufgehoben.
Die neuen Messstellenbetreiberrahmenverträge sollen mit Wirkung zum 01.10.2017 für Neuabschlüsse eingesetzt werden; bestehende Verträge müssen bis dahin entsprechend angepasst werden.
Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messstellen von Letztverbrauchern, Betreibern von Erzeugungsanlagen nach dem EEG oder KWKG und sonstigen Anschlussnutzern in dem Bereich Elektrizität durch:
a) einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen grundzuständigen Messstellenbetreiber für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen,
b) einen vom Anschlussnutzer nach § 5 MsbG beauftragten Messstellenbetreiber oder
einen vom Anschlussnehmer nach § 6 MsbG beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet der SWG AG auf der Grundlage des MsbG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung.
Preisblatt: Intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen ab 2024
Preisblatt intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen ab 2021
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadresse:
Neue.Zaehler@stadtwerke-goerlitz.de
Bedienung Ihres neuen Stromzählers
Sie erhalten Ihren persönlichen PIN ausschließlich bei Vorlage Ihres Personalausweises im Kundenbüro, Demianiplatz 23, in Görlitz. Wir sind für Sie Montag bis Freitag von 8:00 -18:00 Uhr erreichbar.
Mit der Energiewende wurde eine grundlegende Umgestaltung der Energieversorgung in Deutschland eingeleitet, die unter anderem mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien einhergeht. Ziel der Energiewende ist die Reduzierung der CO2- Emissionen, um Umwelt und Klima zu schonen. Eine wesentliche Rolle werden dabei künftig die sogenannten intelligenten Messsysteme spielen, gegen die die herkömmlichen analogen Zähler in den kommenden Jahren ausgetauscht werden.
Gemeinsam mit unseren Kunden können wir einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten: Bis zum Jahr 2032 werden wir einen Großteil unserer herkömmlichen Zähler ausbauen und auf Smart Meter umrüsten. Als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber kümmern wir uns um den Ein- und Ausbau, die Wartung und den Betrieb und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Ihren Zähler.
Die neuen Zähler sind ein wichtiger Baustein für die Stromnetze der Zukunft. Sie helfen dabei, Erzeugung und Verbrauch intelligent und flexibel miteinander zu verknüpfen. Deswegen möchte der Gesetzgeber die alten Stromzähler Schritt für Schritt durch moderne, intelligente Zähler ersetzen. Grundlage dafür ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Weitere Informationen zum Smart Meter
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Informationen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik
Informationen der Bundesnetzagentur
Energieberatung und -spartipps
Smart Meter sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch detailliert protokollieren. Unterschieden wird bei Smart Metern zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Im Unterschied zu modernen Messeinrichtungen, die lediglich den Verbrauch erfassen und die aktuelle Leistung anzeigen, können intelligente Messsysteme auch Daten senden und empfangen. Denkbar sind so auch innovative Einsatzgebiete im Umfeld von Smart-Home-Systemen sowie der Elektromobilität.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Zählern zeigen intelligente Messeinrichtungen neben dem aktuellen Zählerstand zusätzlich auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an. Das kann helfen, den eigenen Verbrauch im Auge zu behalten und energieeffizienter zu leben.
Intelligente Messsysteme bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer zusätzlichen Kommunikationseinheit. Sie sind in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und zu übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung.
Grundlage für die Einführung intelligenter Messeinrichtungen ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), welches 2016 in Kraft trat. Der Gesetzgeber will mit der Einführung von Smart Metern die Ziele der Energiewende erreichen und die Energieeffizienz verbessern. Stromkunden können mit den neuen Zählern ihren Energieverbrauch besser kontrollieren und dadurch effizienter mit der Ressource Energie umgehen. Netzbetreiber können ihr Stromnetz sicherer und effizienter betreiben. Stromlieferanten können neue Produkte und Dienstleistungen wie zeit- und lastvariable Tarife, Apps zum Stromsparen und intelligente Haussteuerung anbieten, die den Stromkunden zu Gute kommen.
Für Ihr intelligentes Messsystem beginnen die Preise ab 100 € (brutto) pro Jahr gemäß den Verbrauchsgruppen und werden in der Regel über Ihren Stromanbieter verrechnet. Diese Kosten für den Messstellenbetrieb sind gesetzlich geregelt und dürfen nicht überschritten werden. Eine nachträgliche Preiserhöhung ist somit ausgeschlossen. Alle detaillierten Preise rund um den Zähler finden Sie auf unserem aktuellen Preisblatt. Übrigens: Auch für Ihren alten Zähler haben Sie bereits einen entsprechenden Betrag gezahlt. Der Zählerwechsel selbst ist für Sie kostenlos.
Gemäß § 29 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist die Stadtwerke Görlitz AG verpflichtet, bis 2028 alle Haushalte und Gewerbebetriebe über 6.000 Kilowattstunden (kWh) auf intelligente Messsysteme umzurüsten. Mit dem Einbau beginnen wir 2021.
Wir informieren Sie in der Regel zwei Wochen, bevor Sie einen neuen Zähler erhalten, schriftlich über Ihren Termin zum Zählerwechsel.
Ja, moderne Messeinrichtungen können zu einem intelligenten Messsystem aufgerüstet werden. Üblicherweise werden intelligente Messsysteme jedoch direkt mit einem entsprechenden Basiszähler installiert. Bitte beachten Sie, dass die intelligenten Messsysteme voraussichtlich erst ab 2021 verfügbar sind. Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.
Für den Einbau sind die Stadtwerke Görlitz AG als grundzuständiger Messstellenbetreiber zuständig.
Ab 2021 werden wir schrittweise mit dem Einbau intelligenter Messeinrichtungen bei Bestands- und Neuanlagen beginnen. Abgeschlossen wird der Einbau spätestens Ende 2028.
Intelligente Messsysteme sollen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt werden. Australien, Großbritannien, Italien, Kanada, Niederlande, Neuseeland, Österreich, Schweden und die Vereinigten Staaten haben bereits intelligente Messsysteme eingeführt.
Kunden, die durchschnittlich mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, erhalten ein intelligentes Messsystem.
Der gesamte Rollout ist datenschutzkonform geplant. Der Fokus liegt vor Allem auf dem Thema IT-Sicherheit, daher wird jeder Smart Meter durch den BSI abgenommen. Wir beziehen von Ihnen lediglich verbrauchsdienliche und netzspezifische Daten – zum Beispiel für Ihre Verbrauchsabrechnung und Spannungsverhältnisse im Stromnetz, so dass wir unser Netz zukünftig noch ökologischer bedienen können.
Der Zählerstand wird von uns an Ihren Stromversorger für die Stromabrechnung weitergeleitet. An den Stromversorger wird nur Ihr aktueller Zählerstand weitergegeben. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben bei Ihnen.
Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sind nicht sichtbar. Ihre Nachbarn sehen wie bisher nur Ihren eigenen aktuellen Zählerstand.
Das Ziel der Energiewende ist es, die erneuerbaren Energien auszubauen und Energieeffizienter zu werden. Um das zu schaffen, müssen wir die bereitgestellte Energie und den Verbrauch ins Gleichgewicht bringen. Dazu müssen wir als Netzbetreiber wissen, was im Stromnetz passiert und diesen Einblick ermöglichen uns Smart Meter. Durch die netzdienlichen Daten des Smart Meters können wir regulierend und ökologisch eingreifen.
Wir sind bestrebt, ökologisch zu agieren und bauen vorrangig im Rahmen des Turnuswechsels (also wenn der analoge Stromzähler seine Eichgültigkeit verliert und sowieso getauscht werden muss) die neuen Zähler ein.
Die Sendeleistung beider Geräte ist ähnlich, jedoch gibt es einen großen und ausschlaggebenden Unterschied- den Abstand. Bei einem Smart Meter gibt es üblicherweise einen großen Abstand zwischen dem Zähler und dem Menschen. Und mit diesem Abstand nimmt die Feldstärke sehr schnell ab. Außerdem kommunizieren Smart Meter nicht kontinuierlich, sondern in bestimmten Zeitintervallen.
Mit der Verwendung des Chatbots akzeptieren Sie die Datenübertragung an den Betreiber des Chatbots (BOTfriends GmbH) und die Datenspeicherung/ -verarbeitung durch diesen Anbieter. Nähere Informationen und die Widerrufsmöglichkeit hierzu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.