Netz
Netz

Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Görlitz AG

Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung im Sinne von § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Grundversorger ist nach § 36 Absatz 2 Satz 1 das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Für Haushaltskunden und sonstige Kunden mit Jahresabnahmemengen bis 10.000 kWh/a Erdgas erfolgt die Grundversorgung zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung.

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Görlitz AG (SWG)

Zu der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)"

Gültig ab 1. Januar 2018

Grundversorger im Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2024

Der Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Görlitz AG:

Stadtwerke Görlitz AG
Demianiplatz 23
02826 Görlitz

Grundversorger im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2021

Der Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Görlitz AG:

Stadtwerke Görlitz AG
Demianiplatz 23
02826 Görlitz

Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung für Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Görlitz AG erfolgt in entsprechender Anwendung der Grundversorgung für Haushaltsbedarf. Bei Nicht-Haushaltskunden (Gewerbe und sonstiger Bedarf mit einem Jahresverbrauch größer 10.000 kWh) gelten die Preise der Grundversorgung zzgl. einem Aufschlag von 1,29 Cent/kWh (netto) auf den Arbeitspreis.