CO2-Kostenaufteilungsgesetz: Mieter und Vermieter teilen sich ab 2023 die Kosten

Informationen zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Am 1. Januar 2023 trat das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft, welches die Aufteilung der Kohlendioxidkosten in vermieteten Gebäuden regelt. Nun ist es erforderlich, dass Vermieter und Mieter die entstehenden Kosten für Heizöl, Erdgas und weitere Brennstoffe gemeinsam tragen. Das genaue Verhältnis der Kostenverteilung basiert auf den Treibhausgasemissionen, die durch den Brennstoffverbrauch des Gebäudes ermittelt werden.

Bereits seit dem Jahr 2021 werden zusätzliche Kosten für den Verbrauch von Öl oder Erdgas zur Beheizung erhoben. Früher hatten Vermieter die Möglichkeit, diese Kosten vollständig auf ihre Mieter abzuwälzen. Mit dem neuen Gesetz werden Vermieter nun verstärkt in die Verantwortung genommen, wenn es um die anfallenden Kosten für Kohlendioxid geht. Für Wohngebäude wird ein Stufenmodell angewendet, bei dem der Anteil der Kosten, den Vermieter tragen müssen, umso höher ist, je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist. Im Gegensatz zu Eigenheimbesitzern haben Mieter keinen Einfluss auf diese Verteilung.

Die Dämmung der Fassade eines Gebäudes sowie das Alter der Heizung oder Fenster haben einen direkten Einfluss auf den Energiebedarf für das Heizen und somit auf die Höhe der CO2-Kosten. Mieter können nur durch effizientes Heizen Einsparungen erzielen. Dennoch waren sie bisher verpflichtet, die gesamte CO2-Umlage zu bezahlen.

Die Informationen sind auf den Wärmeabrechnungen für die Abrechnungszeiträume ab oder nach dem 1. Januar 2023 enthalten.

Das Wichtigste auf einen Blick zum CO2KostAufG:

•    Bis zum Jahr 2022 wurden die Kosten für die CO2-Bepreisung vollständig von den Mieter:innen getragen.
•    Seit dem Jahr 2023 werden nun auch Vermieter:innen an den CO2-Kosten beteiligt.
•    Der genaue Anteil richtet sich dabei nach der energetischen Qualität des Gebäudes.
•    Die Beteiligung der Mieter:innen erfolgt über die Abrechnung der Heizkosten, sodass die Kosten fair aufgeteilt werden.

Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft: Energie sparen und CO2 reduzieren!

Die neue Regelung betont die Verantwortung der Vermieter:innen, Mietshäuser mit klimafreundlichen Heizsystemen auszustatten und eine gute Dämmung zu gewährleisten. Gleichzeitig bleibt die Eigenverantwortung der Mieter:innen erhalten, indem ein Teil der CO2-Kosten weiterhin auf sie umgelegt wird. Dadurch entsteht ein Anreiz für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz auch innerhalb des Mietverhältnisses.

Die Umsetzung der CO2-Kostenaufteilung ab 2023: Was Sie wissen sollten!

Ab dem 01.01.2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das neue Verpflichtungen für Vermieter und Brennstofflieferanten mit sich bringt. Im Rahmen der Umsetzung dieser CO2-Kostenaufteilung ist es die Aufgabe der Vermieter, nicht nur die Kohlendioxidkosten zu berechnen, sondern auch die Kosten für jeden einzelnen Mieter in der Heizkostenabrechnung gesondert auszuweisen. Die prozentualen Anteile, die auf Mieter und Vermieter entfallen, werden anhand eines Stufenmodells und des energetischen Zustands des Gebäudes ermittelt.

Die Regelungen zur CO2-Kostenaufteilung gelten für Abrechnungszeiträume der Heiz- und Warmwasserkosten, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen.

Kosten, die vor dem 01.01.2023 entstanden sind, werden nicht berücksichtigt.

Einstufung des Gebäudes / Ermittlung des gesetzlichen Auteilungsverhältnisses für die Kohlendioxidkosten

Kohlenstoffdioxidausstoß des vermietenden Gebäudes oder der Wohnug pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr
Anteil Mieter
Anteil Vermieter
< 12 kg CO2/m2/a
100 %
%
12 bis < 17 kg CO2/m2/a
90 %
10 %
17 bis < 22 kg CO2/m2/a
80 %
20 %
22 bis < 27 kg CO2/m2/a
70 %
30 %
27 bis < 32 kg CO2/m2/a
60 %
40 %
32 bis < 37 kg CO2/m2/a
50 %
50 %
37 bis < 42 kg CO2/m2/a
40 %
60 %
42 bis < 47 kg CO2/m2/a
30 %
70 %
47 bis < 52 kg CO2/m2/a
20 %
80 %
> = 52 kg CO2/m2/a
%
95 %

Das 10-Stufenmodell verdeutlicht die Verteilung der Kosten für CO₂ zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen.

Die Bundesregierung hat eine elektronische Anwendung entwickelt, die Vermietern und Mietern, die ihre Wärmeversorgung selbst übernehmen, bei der Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten unterstützt.

FAQs zur CO2KostAufG-Änderung


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