Anschluss an das Niederspannungsnetz
Kunden mit Leistungsmessung Spannungsebene: 0,4 kV
Grundlagen für den Anschluss im Niederspannungsnetz bildet die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV).
Für Anschlüsse im Niederspannungsnetz gelten die TAB 2012 Mitteldeutschland Fassung der BDEW - Landesgruppen Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Die Lage Übergabestelle für elektrische Energie und die Ausführungsart des Hausanschlusses - Innen- oder Außenanschlusstechnik - werden unter Wahrung der berechtigten Interessen des Anschlussnehmers vom Netzbetreiber vorgegeben.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Görlitz AG (SWG) gilt vorzugsweise für nicht separat schaltbare Anschlüsse die Außenanschlusstechnik. Die Ausführungsart "freistehend" an der Grundstücksgrenze ist bei Gebäuden mit Grundstücksbegrenzung und nicht ständiger, ungehinderter Zugängigkeit anzuwenden.
Dabei müssen die HA-Kästen/-säulen vom öffentlichen Verkehrsraum aus bedienbar sein. Änderungen an der Grundstücksbegrenzung, um die Bedienbarkeit zu gewährleisten, sind in Analogie zu den Mauerwerksarbeiten durch den Anschlussnehmer zu veranlassen.
In Sonderfällen ist eine Anordnung am/im Gebäude zulässig. Der Einbau von Hausanschlusskästen, die direkt oder mit Einbaurahmen indirekt in Außenwände eingebaut werden sollen, erfordert Maßnahmen zur Wärmedämmung, z. B. Wärmedämmplatte.
Bei diesen Anwendungen sind für zuführende (SWG-Kabel) und für nach unten abführende Kabel Schutzrohre vorzusehen.