Netz
Netz

Antrag Netzanschluss

Sie möchten für Ihr Haus oder Ihr Grundstück:

-    einen neuen Netzanschluss errichten lassen,
-    den vorhandenen Netzanschluss ändern oder
-    die Anschlussleistung Ihrer elektrischen Anlage erhöhen?

Der Weg von der Beantragung bis zur Fertigstellung eines Netzanschlusses:


1. Die schriftliche Beantragung

erfolgt über eine im Installateurverzeichnis Sachsen Ost eingetragene Elektro-Fachfirma, die Ihren Antrag mittels des VDN-Vordruckes "Anmeldung zum Netzanschluss Strom" und notwendigen Zusatzunterlagen, Lageplan oder aktueller Flurkartenauszug sowie den Technischen Datenblättern für anmeldepflichtige Einzelgeräte an uns weiterleitet.

 2. Die Abstimmung und Beratung ggf. Begehung vor Ort

erfolgt gemeinsam mit einem SWG - Mitarbeiter zur Anschlussvariante, dem Standort der Übergabestelle (z. B. Hausanschlusskasten) sowie einem möglichen Realisierungstermin.

3. Ein anschlusskonkretes Kostenangebot - (Anschlussvertrag)

wird Ihnen auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV), der TAB 2012 Mitteldeutschland Fassung der BDEW - Landesgruppen Sachsen und Sachsen-Anhalt und der SWG - Anschlussbedingungen in Form eines Anschlussvertrages zugesandt. Mit der Unterzeichnung und dem Eingang des Anschlussvertrages bei der SWG AG erteilen Sie Ihren verbindlichen Auftrag zur Ausführung des Vorhabens.

 4. Die Errichtung des Hausanschlusses

erfolgt auf Grundlage des Anschlussvertrages und unter Berücksichtigung Ihres Terminwunsches. Die SWG AG ist bestrebt eine gemeinsame Verlegung der Medien zu realisieren.

 5. Die Rechnung

wird nach Fertigstellung des Netzanschlusses nach den im Preisblatt veröffentlichten Pauschalsätzen fällig. Dies gilt auch für die Herstellung zeitlich vorübergehender Hausanschlüsse. Der SWG AG bleibt es unbenommen, im Einzelfall die Erstattung der Netzanschlusskosten nach tatsächlichem Aufwand zu verlangen, wenn die besonderen Bedingungen bei der Herstellung bzw. Änderung des Netzanschlusses dies erforderlich machen.

 6. Die Inbetriebsetzung

ihrer elektrischen Anlage mit Zählereinbau erfolgt durch die SWG AG nach Eingang der Fertigmeldung gemeinsam mit der durch Sie beauftragten Elektrofirma.