Netz
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Informationen zum Netzanschluss

  • Grundlagen für den Anschluss und die Versorgung von Kunden im Niederspannungsnetz bildet die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV).
  • Für Anschlüsse im Niederspannungsnetz gelten die TAB 2012 Mitteldeutschland Fassung der BDEW - Landesgruppen Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Lage der Übergabestelle für elektrische Energie und die Ausführungsart des Netzanschlusses werden gemäß § 6 Abs. 2 NAV vom Netzbetreiber vorgegeben.
  • Im Netzgebiet der SWG AG gilt für Standard-Kabelhausanschlüsse grundsätzlich die Außenanschlusstechnik. Die Ausführungsart "freistehend" an der Grundstücksgrenze ist bei Gebäuden mit Grundstücksbegrenzung und nicht ständiger, ungehinderter Zugängigkeit anzuwenden. Dabei müssen die HA-Kästen/-Säulen vom öffentlichen Verkehrsraum aus bedienbar sein. Änderungen an der Grundstücksbegrenzung, um die Bedienbarkeit zu gewährleisten, sind in Analogie zu den Mauerwerksarbeiten durch den Anschlussnehmer zu veranlassen.
  • Der Einbau von Hausanschlusskästen, die direkt oder mit Einbaurahmen indirekt in Außenwände eingebaut werden sollen, erfordert Maßnahmen zur Wärmedämmung, z. B. Wärmedämmplatte. Bei diesen Anwendungen sind für die Kabelzuführung (Kabel der SWG AG) und für den Kabelabgang (Kunden-Kabel) Schutzrohre vorzusehen.
  • Hausanschlusskasten und -kabel befinden sich im Eigentum des Netzbetreibers SWG AG und dürfen nur in deren Auftrag errichtet oder verändert werden. Eigentumsgrenze zwischen der SWG AG und dem Anschlussnehmer bildet die kundenseitige Abgangsklemme des Sicherungsunterteils im Hausanschlusskasten in Stromflussrichtung zum Kunden/Anschlussnutzer.

Vorgaben zur Errichtung:

Erläuterung zu den Bildern:

  1. Hausanschlusskasten
  2. Kunststoff-Panzerrohr 
  3. Kunststoff-Panzerrohrbogen 
  4. Gerüstschiene 
  5. Fußplatte Beton

Die angegebenen Mindestabmessungen sind auch nach Abschluss der Arbeiten zur Geländeregulierung einzuhalten. Es ist die Bedienung des Hausanschlusskastens vom öffentlichen Gelände aus, ohne Betreten des Privatgrundstückes, zu gewährleisten.

100 A, Standard (freistehend oder, Wandanbau)

Nenngröße HausanschlusskastenKabeleinführungKabelabgangHBTbc
100 A, Standard (freistehend oder, Wandanbau)unten linksunten rechts4503001151400
100 A, mit Einbaurahmenuntenwahlweise oben, oben seitlich rechts oder links5553601851400
100 A, für Wandeinbauunten rechtsunten links4503601709070
250 A, mit Einbaurahmenunten rechtswahlweise9104702009075
250 A für Wandeinbauunten linkswahlweise75051020090

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  • Der Anschlussnehmer trägt auch nach der Errichtung des Hausanschlusskastens für die Einhaltung der angegebenen bauseitigen Abmessungen und der Abstände (z. B. zur Erdoberkante) Sorge, um seinerseits Voraussetzungen für einen störungsfreien Betrieb des Hausanschlusskastens zu schaffen. Wurden bauliche Veränderungen durch den Anschlussnehmer vorgenommen, in dessen Folge Änderungen am Netzanschluss notwendig werden, gehen die Arbeiten zur Wiederherstellung der elektrotechnischen Mindestanforderungen zu Lasten des Anschlussnehmers.
  • Änderungen am Netzanschluss oder eine Leistungserhöhung sind bei der SWG AG zu beantragen. Bitte füllen Sie gemeinsam mit einer im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektro-Fachfirma die Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz aus und fügen dieser einen Lageplan (z. B. Auszug aus aktueller Flurkarte) bei.
  • Auskunft zum aktuellen Leitungsbestand erhalten Sie kostenlos bei der SWG AG.
  • Der Leitungsbestand kann Leitungen, Leitungsträger oder sonstige Einrichtungen der SWG AG umfassen, die sich auf Ihrem Privatgrundstück befinden können. Beachten Sie bitte, dass im Falle der geplanten Überbauung von Kabelleitungen vorab mit der zuständigen gesonderte Maßnahmen (Umverlegung oder Sicherung) vereinbart werden müssen, um Gefährdungen auszuschließen und die Sicherung der Zugängigkeit weiterhin gewährleisten zu können.
  • Bei der SWG AG wird auch Ihr Antrag zur zeitlich befristeten Isolierung von Freileitungen mit blanken Leiterseilen, die sich in unmittelbarer der Nähe Ihres Gebäudes befinden, kurzfristig bearbeitet.


 
Stand: November 2016